Von der Einnahmen-/Überschussrechnung bis zur Bilanz
Jahresabschlüsse befassen sich mit der Ermittlung des Gewinns Ihres Unternehmens. Wir erstellen für Sie unter der Einhaltung aller handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften präzise ausgearbeitete Abschlussberichte über das zurückliegende Geschäftsjahr – und zwar sowohl Einnahmen- und Überschussrechnungen nach § 4 Abs. 3 EStG als auch Handels- und Steuerbilanzen.
Ausschöpfung aller steuerlichen Möglichkeiten
Wichtig bei einer Bilanz: Sie soll einerseits das Unternehmen wirtschaftlich erfolgreich darstellen und andererseits möglichst niedrige Gewinne ausweisen, um die Steuerlast zu senken. Wir erstellen für Sie sowohl Steuerbilanzen für das Finanzamt, als auch Handelsbilanzen für Banken und schöpfen alle steuerlichen Möglichkeiten für Sie voll aus. Damit sich die wirtschaftliche Situation Ihres Unternehmen den Institutionen immer so darstellt, wie es für Sie am meisten Sinn macht.